Weiterbildung nach QCG

Wissen schafft Chancen – Wir klären auf
Viele Unternehmer wissen nicht, welches Potenzial im Qualifizierungschancengesetz steckt. Genau hier setzen wir an: In einem kompakten Beratungsgespräch erklären wir Ihnen, was das QCG ist, wer davon profitiert und wie Ihr Unternehmen konkret gefördert werden kann. Sie erfahren, welche Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt werden – und wie Sie Ihre Mitarbeitenden fit für die Zukunft machen. Unser Ziel ist es, Ihnen die komplexen Vorgaben leicht verständlich und praxisnah zu vermitteln. Denn nur wer informiert ist, kann handeln. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um alle Fördermöglichkeiten voll auszuschöpfen. Der erste Schritt ist einfacher, als Sie denken – wir zeigen Ihnen, wie.


Wissen schafft Chancen – Wir klären auf
Viele Unternehmer wissen nicht, welches Potenzial im Qualifizierungschancengesetz steckt. Genau hier setzen wir an: In einem kompakten Beratungsgespräch erklären wir Ihnen, was das QCG ist, wer davon profitiert und wie Ihr Unternehmen konkret gefördert werden kann. Sie erfahren, welche Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt werden – und wie Sie Ihre Mitarbeitenden fit für die Zukunft machen. Unser Ziel ist es, Ihnen die komplexen Vorgaben leicht verständlich und praxisnah zu vermitteln. Denn nur wer informiert ist, kann handeln. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um alle Fördermöglichkeiten voll auszuschöpfen. Der erste Schritt ist einfacher, als Sie denken – wir zeigen Ihnen, wie.

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Strategisch investieren – nachhaltig profitieren
Das QCG ist mehr als nur eine Fördermöglichkeit: Es ist ein strategisches Instrument zur Fachkräftesicherung und Produktivitätssteigerung. Gemeinsam entwickeln wir einen Weiterbildungsansatz, der sich an Ihren Unternehmenszielen orientiert. Ob Digitalisierung, neue Technologien oder Führungskräfteentwicklung – die Maßnahmen sind vielseitig einsetzbar und individuell planbar. Die Förderquoten sind attraktiv und machen die Investition in Ihre Mitarbeitenden zu einer lohnenden Entscheidung. Statt kurzfristiger Lösungen setzen wir auf nachhaltige Entwicklung. Mit unserer Beratung holen Sie das Maximum aus dem Gesetz heraus – und schaffen eine starke Basis für morgen.

Bitte beachten!
Der Grundgedanke des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) ist es, Beschäftigte fit für den Wandel der Arbeitswelt zu machen – insbesondere im Zuge der Digitalisierung und des strukturellen Wandels. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass Arbeitnehmer auch während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses Weiterbildungen absolvieren können, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und Arbeitslosigkeit vorzubeugen.
Der flankierende Gedanke des Arbeitsentgeltzuschusses im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes ist es, Arbeitgeber finanziell zu entlasten, wenn sie ihre Beschäftigten für eine berufliche Weiterbildung freistellen.
Konkret bedeutet das:
Während ein Mitarbeiter an einer geförderten Weiterbildung teilnimmt, fällt er im Betrieb teilweise oder ganz aus. Der Arbeitsentgeltzuschuss soll diesen Produktivitätsausfall ausgleichen und den Anreiz für Arbeitgeber erhöhen, ihre Mitarbeiter trotzdem weiterzubilden.
Die Mitarbeiter sind in einer Fortbildung zur aktiven Teilnahme verpflichtet und müssen die Vorgaben des Bildungsanbieters einhalten, insbesondere im Hinblick auf Unterrichtszeiten.
Um Missbrauch des Arbeitsentgeltzuschusses zu vermeiden, existieren Nachweispflichten für Arbeitgeber:
- Arbeitgeber müssen den Freistellungszeitraum belegen und nachweisen, dass der Mitarbeiter während der Fortbildung nicht produktiv eingesetzt wurde.
- Es werden oft Teilnahmebescheinigungen und Stundenpläne verlangt, die mit Aufzeichnungen zur Arbeitszeit abgeglichen werden.
Grundsätzlich kann es durch die Agentur für Arbeit zu stichprobenartigen und planmäßigen Überprüfungen kommen. Bei Verdacht auf Missbrauch erfolgen Rückforderungen der Zuschüsse und in schweren Fällen können strafrechtliche Konsequenzen (z. B. wegen Subventionsbetrugs) drohen.
FAQ-Bereich - Unser Wissen für Ihren Vorsprung
Das QCG ist ein Fördergesetz der Bundesagentur für Arbeit, das seit dem 1. Januar 2019 abschlussorientierte und anpassungsbezogene Weiterbildungen unterstützt. Es ersetzt WeGebAU und erweitert die Fördermöglichkeiten deutlich
Gefördert werden Beschäftigte, die digital bedroht sind, vom Strukturwandel betroffen sind oder sich in Engpassberufen weiterqualifizieren möchten – unabhängig von Alter, Qualifikation oder Unternehmensgröße
Zwei Varianten:
-
Abschlussorientierte Weiterbildung: Für Personen ohne verwertbaren Berufsabschluss, mit häufig 100 % Zuschuss zu Kurskosten und Arbeitsentgelt.
-
Anpassungsqualifizierung: Für bereits qualifizierte Beschäftigte mit unterschiedlichen Förderquoten je nach Unternehmensgröße
Unternehmensgröße |
Lehrgangskosten |
Lohnzuschuss (max.) |
---|---|---|
< 10 Beschäftigte |
bis zu 100 % |
bis zu 75 % |
10–249 Mitarbeiter |
bis zu 50 % |
bis zu 50 % |
250–2.499 Mitarbeiter |
bis zu 25 % |
bis zu 25 % |
ab 2.500 Mitarbeiter |
bis zu 15 % |
bis zu 25 % |
Bei Mitarbeitenden ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung kann der Zuschuss bis zu 100 % betragen
Die Maßnahme muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfassen – früher waren es 161. Zudem sollten Inhalte über reine Arbeitsplatzanpassung hinausgehen
Voraussetzung sind:
-
AZAV-zertifizierter Anbieter und Kurs
-
Beratung bei der Agentur für Arbeit
-
Mindestqualifikation bzw. nächste externe Prüfung oder anerkannte Teilqualifizierung (bei abschlussorientierter Förderung)
Ja – ab 2021 ist ein Sammelantrag möglich, wenn Mitarbeitende am gleichen Kurs mit vergleichbarem Bedarf teilnehmen. Das reduziert bürokratischen Aufwand erheblich
Ein Abbruch kann nachträgliche Konsequenzen haben: Erklärungsbedarf gegenüber der Agentur, ggf. Rückforderungen von Fördergeldern sind möglich
-
Erstberatung (bei Agentur oder zertifiziertem Anbieter)
-
Ermittlung individueller Fördermöglichkeiten
-
Antragstellung (auch über zertifizierte Anbieter mit Betreuung)
-
Bewilligung und Durchführung
-
Auszahlung innerhalb von wenigen Wochen nach der Bewilligung
-
Reduzierte Kosten für Weiterbildung und Löhne
-
Höhere Motivation und digitale Zukunftsfähigkeit der Mitarbeitenden
-
Unterstützung bei Fachkräftesicherung und strategischer Qualifizierungsplanung im Unternehmen