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Gründungs- & Startup - Beratung

- Starte in deine finanzielle Unabhängigkeit -
- Kostenfrei und mit staatl. Unterstützung -

staatlicheFörderung

Starte jetzt deine Selbstständigkeit – bis zu 20.000 € Förderung möglich!

Du willst dich selbstständig machen – oder stehst gerade ohne Job da? Wusstest du, dass die Agentur für Arbeit (und das Jobcenter) dich auf diesem Weg finanziell und fachlich unterstützen können?

Finanziell:
=> Insgesamt ca. 20.000 € die in monatlichen Beträgen über 6 Monate laufend ausbezahlt werden (die konkrete Höhe ist abhängig vom ALG1 o. ALG2)
=> zusätzlich 300 € monatl. über 6 Monate zur sozialen Absicherung
optional:
=> Verlängerung der 300 € monatl. für weitere 9 Monate (nur auf Antrag)

Fachlich:
=> Bereitstellung eines Gründer-Coachings
=> Validierung der Geschäftsidee und Ausarbeitung aller notwendigen Unterlagen


Als erfahrene Gründungsberatung helfe ich dir dabei, diese staatlichen Fördermittel für deine Existenzgründung zu nutzen – kostenfrei für dich.

✅ Persönliche Beratung & Antragshilfe

✅ Vermittlung des kostenfreien Coaching mit AVGS

✅ Starke Partner aus dem Bildungsbereich

 


Wir arbeiten mit zertifizierten Bildungsträgern zusammen
anerkannt von Agentur für Arbeit & JobCenter


Für wen ist ein Gründercoaching geeignet?

Ein Gründercoaching richtet sich in erster Linie an Personen, die ein Unternehmen gründen möchten. Hauptsächlich als Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus. Das Coaching hilft dabei, eine Geschäftsidee auszuarbeiten und neue Perspektiven zu gewinnen.

 

Welche Kosten fallen für ein Gründercoaching an?

Das Coaching kann für dich 100% kostenlos sein. Oft übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Wenn du keinen Gutschein bekommst, gibt es andere Förderprogramme von den Bundesländern. Manchmal ist das Coaching dann kostenlos oder du zahlst nur einen kleinen Teil. Wir beraten dich vorab und prüfen kostenlos deine Möglichkeiten.

 

Was ist das Ziel eines Gründercoachings?

Das Hauptziel ist eine erfolgreiche Existenzgründung und eine nachhaltige wirtschaftliche Unabhängigkeit. Dafür erstellen dein Coach/Berater:in gemeinsam mit dir einen soliden Businessplan mit allen wichtigen Zahlen. Dieser Plan hilft dir, die Förderung durch das Amt, aber auch Fördergelder und Kredite von Banken oder Sponsoren zu bekommen. Wenn du mehr Geld brauchst, unterstützen dich die Coaches bei der Suche nach Banken oder Investoren, sie begleiten dich bei allen Schritten in deine Selbstständigkeit.

 

Wie lange dauert ein AVGS Gründercoaching?

Die Dauer des Coachings ist individuell und sehr flexibel. Sie hängt hauptsächlich von den Stunden ab, die die Förderstelle bewilligt. Dein Coach/Berater:in passt den Zeitplan individuell an, damit sichergestellt ist, dass alle für Dich wichtigen Themen behandelt werden. Die genauen Termine und Inhalte sprichst du direkt mit deinem Coach/Berater:in ab.

 

Welche Inhalte hat das AVGS Gründercoaching?

Das Coaching wird an deine Bedürfnisse angepasst. Du wählst die Themen aus, die für dich wichtig sind.

 

Mögliche Themen sind:

  • Geschäftsidee und Businessplan (*)
  • Analyse von Markt und Wettbewerb (*)
  • Finanzplan (Liquidität und Rentabilität) (*)
  • Rechtsform, Steuern und Buchhaltung
  • Finanzierung und Fördermittel
  • Marketing und wichtige Kennzahlen (KPIs)
  • und weitere Themen
(*) Pflicht

Was ist ein Businessplan und wie erstellst Du einen Businessplan?

Ein Businessplan ist ein Dokument, das Deine Geschäftsidee beschreibt. Er ist ein wichtiges Werkzeug für Deine Gründung und erfüllt zwei Hauptfunktionen. Erstens brauchst Du ihn, um Geld zu bekommen, zum Beispiel einen Gründungszuschuss, einen Kredit oder Geld von Investoren. Zweitens hilft Dir der Plan, Deine Ziele und Deine Strategie festzulegen. Du schreibst Deine Idee genau auf, klärst, welche Ressourcen Du brauchst und welchen Markt Du bedienen willst.

 

Herausforderungen und Überlegungen eines Businessplans

Ein guter Geschäftsplan beantwortet die zentralen Fragen Deiner Gründung:

  • Wie bringe ich meine Idee auf den Markt?
  • Wer ist meine Zielgruppe?
  • Welche Rechtsform soll mein Unternehmen haben?
  • Wie sichere ich die Finanzierung?
  • Was ist ein realistischer Zeitplan für die Umsetzung?
  • Wie messe ich meinen Erfolg?

Viele Gründer starten ohne einen solchen Plan. Das führt oft in den ersten drei Jahren zu Problemen, weil die Struktur fehlt. Eine gute Idee kann daran scheitern.

 

Wie hilft mir ein professioneller Businessplan?

Ein Businessplan hilft Dir, Dein Unternehmen zu verstehen. Du kannst damit:

  • Stärken und Chancen Deines Geschäftsmodells erkennen.
  • Schwächen und Risiken analysieren und Gegenstrategien entwickeln.
  • Deine Idee klar formulieren und Deine Produkte und Dienstleistungen durchdenken.
  • Deine Zielgruppe bestimmen und eine passende Marktnische finden.
  • Deinen Finanzbedarf überblicken.
  • Banken und Förderstellen überzeugen.
  • Deine Ziele messbar machen und Deinen Erfolg prüfen.

Deshalb ist es nicht sinnvoll, eine Vorlage aus dem Internet zu nutzen oder einen Plan von Freunden zu kopieren. Die Ausarbeitung kostet Zeit, aber die Mühe lohnt sich. Du kannst den Plan alleine schreiben. Ein Blick von außen kann aber helfen, blinde Flecken zu entdecken und neue Impulse zu geben. Das Gründercoaching kann hier unterstützen. Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit ist ein solches Coaching für Dich sogar kostenfrei.

 

Mit einem professionellen Businessplan auf Erfolgskurs

Ein guter Businessplan ist ein entscheidendes Werkzeug für Deinen Erfolg. Er hilft Dir in drei wichtigen Bereichen.

  1. Zuerst schreibst Du den Plan für Dich selbst. Er hilft Dir, Deine Geschäftsidee zu strukturieren und klar zu sehen. So findest Du mögliche Schwächen und Risiken, bevor Du startest.
  2. Dann ist der Plan Deine Eintrittskarte für Kredite und Fördergelder. Banken und andere Geldgeber wollen sehen, dass Du Dein Vorhaben durchdacht hast. Ohne einen Plan bekommst Du meist kein Geld.
  3. Die Erstellung braucht Zeit, aber Du musst es nicht alleine machen. Du kannst Dir Hilfe von Profis holen, zum Beispiel in einem Gründercoaching. Mit einem Gutschein der Agentur für Arbeit ist so ein Coaching für Dich sogar kostenlos.

 

Welche Inhalte sollte ein Businessplan haben?

Ein Businessplan beantwortet die wichtigsten Fragen zu Ihrem Gründungsvorhaben. Er hat eine klare und formelle Struktur. Er zeigt, dass die Geschäftsidee durchdacht ist. Der Plan besteht aus drei Teilen: der Idee, der Analyse des Marktes und die Planung der Finanzen.

Ein vollständiger und formell korrekter Businessplan ist das entscheidende Dokument, das in einem Gründungscoaching erarbeitet wird. Vor eine Antragstellung auf Gründungszuschuss muss der Businessplan ein "Tragfähigkeitsgutachten" erhalten. Ohne dieses Gutachten werden in der Regel keine Fördergelder bewilligt. 

Dein Coach/Berater:in unterstützt Dich bei Deinem Businessplan. In Deinem Gründercoaching erarbeitet ihr den Plan gemeinsam. Die Bildungsträger sind außerdem berechtigt, ein Tragfähigkeitsgutachten auszustellen. Damit kannst Du dann einen Gründungszuschuss sicher beantragen. Melde Dich für ein kostenloses Gespräch, wenn Du Fragen hast.

Was ist ein AVGS (Aktivierungsgutschein)?

Der Aktivierungsgutschein (AVGS) ist eine finanzielle Zusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die dich auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützt. Mit diesem Gutschein erhältst du ein kostenloses Coaching, das dich auf die Gründung deines eigenen Unternehmens vorbereitet. Ein AVGS ist oft der erste Schritt und verbessert deine Chance, auch den Gründungszuschuss zu erhalten.

 

Wofür benötige ich einen Aktivierungsgutschein?

Du brauchst den Gutschein, um ein kostenloses Gründungscoaching bei einem zugelassenen Anbieter zu bekommen. Das Coaching hilft dir, einen überzeugenden Businessplan zu erstellen und den Gründungszuschuss zu beantragen. Sollte dein Antrag auf einen Gutschein abgelehnt werden, sprich mit uns. Wir unterstützen dich im Gespräch mit deinem Berater. Falls es nicht klappt, gibt es alternative Förderprogramme der Bundesländer, zu denen wir dich beraten. 

 

Wie beantrage ich einen Aktivierungsgutschein?

Den Antrag stellst du bei deiner Agentur für Arbeit (bei Bezug von Arbeitslosengeld 1) oder deinem Jobcenter (bei Bezug von Arbeitslosengeld 2). Dafür gibt es kein festes Formular; ein persönliches Gespräch, ein Brief oder eine E-Mail reichen aus. Teile deinem Berater mit, dass du an einer „Maßnahme zur Heranführung an die Selbstständigkeit“ teilnehmen möchtest. Wir können dir bei der Formulierung des Antrags helfen.

 

Du hast bereits einen Aktivierungsgutschein?

Wenn du bereits einen Gutschein hast, kann dein Coaching bald starten. Sende uns den Gutschein zu. Wir prüfen ihn und melden uns am nächsten Arbeitstag

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Hilfe der Agentur für Arbeit. Er unterstützt dich, wenn du Arbeitslosengeld 1 bekommst und dich hauptberuflich selbstständig machen willst. Das Geld soll dir in der Startphase deines Unternehmens helfen, deine Lebenskosten zu decken und deine Sozialversicherung zu bezahlen.

Die Agentur für Arbeit entscheidet, ob du den Zuschuss bekommst. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Deshalb ist es wichtig, dass du deine Geschäftsidee in einem Businessplan gut erklärst. Du musst zeigen, dass dein Unternehmen erfolgreich sein kann.

 

Wie hoch ist der Gründungszuschuss? Und wie lange erhalte ich ihn?

Die Förderung hat zwei Phasen. In der ersten Phase bekommst du sechs Monate lang einen Betrag in Höhe deines letzten Arbeitslosengeldes. Zusätzlich gibt es 300 Euro pro Monat für deine Sozialversicherung, also Kranken- und Rentenversicherung.

Nach den ersten sechs Monaten kannst du eine Verlängerung beantragen. Dann bekommst du für weitere neun Monate die 300 Euro für die Sozialversicherung. Insgesamt kannst du also bis zu 15 Monate lang gefördert werden. 

 

Welche Voraussetzungen für den Gründungszuschuss gibt es?

Du kannst Deinen Gründungszuschuss beantragen, wenn bis zur Aufnahme Deiner Selbstständigkeit Anspruch auf den Bezug von ALG 1 besteht. Die Restdauer des Anspruchs auf ALG 1 muss zu Beginn der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage betragen. Hast Du keine 150 Tage Restanspruch mehr, so kannst Du leider den Gründungszuschuss nicht erfolgreich beantragen.

Außerdem ist es notwendig, dass Du mit dem Antrag die erforderlichen Fachkenntnisse zur Ausübung der Selbstständigkeit in einem ausführlichen Businessplan nachweist. Wie Du einen Businessplan verfasst, erfährst Du in unserem Coaching und auf unserer Website HIER.

Den Zuschuss erhältst Du grundsätzlich für alle selbstständigen und freiberuflichen Tätigkeiten, sofern diese hauptberuflich und dauerhaft ausgeübt werden. In der Regel ist es für eine hauptberufliche Selbständigkeit erforderlich, dass Du mind. 15 Stunde je Woche hierfür aufwendest. Nebenberufliche Selbständigkeiten können nicht gefördert werden.

Außerdem ist es wichtig, dass dein Geschäftsmodell plausibel und erfolgversprechend ist. Die Tragfähigkeit Deines Geschäftsmodells muss durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bestätigt werden. Erst wenn diese Voraussetzungen für den Gründungszuschuss vorliegen, kann die Agentur für Arbeit Deinen Antrag auf Gründungszuschuss bewilligen.

 

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, musst du einige Bedingungen erfüllen:

 

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld 1: Zu Beginn deiner Selbstständigkeit musst du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben.
  • Fachliche Kenntnisse: Du musst die nötigen Fähigkeiten für deine Selbstständigkeit besitzen und diese im Businessplan nachweisen.
  • Hauptberufliche Tätigkeit: Deine Selbstständigkeit muss deine Hauptbeschäftigung sein. Das bedeutet, sie nimmt mehr Zeit in Anspruch als jede andere Tätigkeit und sichert deinen Lebensunterhalt. Eine Arbeitszeit von mehr als 15 Stunden pro Woche ist dafür eine Voraussetzung.
  • Tragfähigkeitsprüfung: Eine fachkundige Stelle, zum Beispiel die IHK, Handwerkskammer oder ein Steuerberater, muss deinen Businessplan prüfen. Sie muss schriftlich bestätigen, dass deine Geschäftsidee eine Chance auf Erfolg hat.

 

Habe ich auch mit ALG 2 Anspruch?

Wenn du Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) bekommst, hast du keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss. Es gibt aber eine andere Unterstützung: das Einstiegsgeld. Dieses kannst du bei deinem Jobcenter beantragen. Auch für das Einstiegsgeld brauchst du einen Businessplan, der zeigt, dass deine Idee funktionieren kann.

Zusätzlich gibt es für Bezieher von ALG 2 die "Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen". Damit kannst du bis zu 5.000 Euro für Sachkosten wie Geräte oder Material erhalten.

 

Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?

Den Antrag stellst du bei deiner Agentur für Arbeit. Das Wichtigste dabei ist dein Businessplan. Darin beschreibst du dein Vorhaben, deine Finanzplanung und die Ziele für die ersten drei Jahre.

Viele Gründer nutzen ein Gründercoaching, um den Businessplan zu erstellen und die Geschäftsidee zu prüfen. Die Kosten für ein solches Coaching können oft über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von der Agentur für Arbeit übernommen werden.

 

Wann erfolgt die Zusage für den Gründungszuschuss?

Nachdem du den vollständigen Antrag mit Businessplan und der Bestätigung der fachkundigen Stelle eingereicht hast, meldest du deine Selbstständigkeit offiziell an. Danach entscheidet die Agentur für Arbeit über deinen Antrag. Das dauert meist einige Wochen. Der Übergang vom Arbeitslosengeld zum Gründungszuschuss verläuft oft ohne finanzielle Lücke.

 

Der Gründungszuschuss im Überblick

  • Voraussetzung: Bezug von ALG 1 mit mindestens 150 Tagen Restanspruch
  • Antrag bei der Agentur für Arbeit
  • Erstellung eines Businessplans zum Nachweis der Eignung
  • Vorlage einer Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle
  • Nachweis über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
  • Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung der Agentur
  • Es besteht kein Rechtsanspruch
  • Alternative bei ALG 2: Einstiegsgeld beim Jobcenter beantragen

Was ist das Einstiegsgeld (ESG)?

Das Einstiegsgeld (ESG) ist eine finanzielle Hilfe für den Start in die Selbstständigkeit. Wenn du Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommst und ein eigenes Unternehmen gründen willst, kannst du es beantragen. Es hilft dir, in der Anfangsphase deinen Lebensunterhalt zu sichern.

 

Wie hoch ist mein Einstiegsgeld mit ALG2 und wie lange erhalte ich es?

Die Höhe des Geldes hängt von deinem bisherigen ALG II ab. Du kannst bis zu 50 % mehr als deinen normalen Betrag erhalten. Das Jobcenter zahlt auch weiterhin deine Krankenversicherung. Dein Gewinn aus der Selbstständigkeit hat in dieser Zeit keinen Einfluss auf die Höhe des Einstiegsgeldes.

Lebst du mit deiner Familie zusammen und ihr erhaltet gemeinsam Geld vom Jobcenter, ist diese Summe die Berechnungsgrundlage. Das Einstiegsgeld wird zuerst für sechs Monate bewilligt. Eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate ist möglich. 

 

Welche Voraussetzungen muss ich für den Bezug von Einstiegsgeld erfüllen?

Ob du das Einstiegsgeld bekommst, entscheidet dein Jobcenter. Dafür musst du einige Bedingungen erfüllen. Die wichtigste ist, dass deine Selbstständigkeit dein Hauptberuf wird. Das heißt, du arbeitest mindestens 15 Stunden pro Woche in deinem Unternehmen und es ist deine Haupteinnahmequelle. Eine nebenberufliche Tätigkeit wird nicht gefördert. Die Art der Tätigkeit, ob gewerblich oder freiberuflich, spielt keine Rolle.

 

Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Du gründest im Hauptberuf.
  • Du legst einen überzeugenden Geschäftsplan (Businessplan) vor.
  • Du weist deine fachlichen Kenntnisse nach.
  • Du holst eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle ein.
  • Du stellst den Antrag bei deinem Jobcenter.

 

Wie beantrage ich das Einstiegsgeld?

Der Antragsprozess hat einige formale Hürden. Unterstützung bei der Erstellung deines Businessplans und beim Ausfüllen der Anträge kann hilfreich sein. Ein Beratungsgespräch kann dir Klarheit über deine Möglichkeiten und die nächsten Schritte geben.

 

Habe ich auch mit ALG 1 Anspruch?

Wenn du Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst, hast du keinen Anspruch auf Einstiegsgeld. Für dich gibt es eine andere Möglichkeit: den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Auch dieser Zuschuss sichert dein Einkommen für die ersten sechs Monate deiner Selbstständigkeit.


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Du willst raus aus der Arbeitslosigkeit – und dein eigenes Business starten?

Dann bist du hier genau richtig. Wir helfen dir dabei, die passende Gründungsförderung zu beantragen und den passenden Bildungsträger auszuwählen.

Wir begleiten dich als starkes Team bis zum Start deiner Selbstständigkeit.
 

 

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So funktioniert’s – Der 3-Schritte-Prozess

In 3 Schritten zum geförderten Gründungscoaching

 

  1. Erstgespräch vereinbaren – wir prüfen deine Voraussetzungen
  2. AVGS-Gutschein beantragen – mit unserer Unterstützung
  3. Coaching starten – bei einem zertifizierten Partner deiner Wahl

 


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FAQ-Bereich - Unser Wissen für Ihren Vorsprung

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er ermöglicht dir ein kostenfreies Gründungscoaching bei einem zertifizierten Bildungsträger.

Nein. Die Beratung ist für dich 100 % kostenfrei. Die Kosten werden über den AVGS-Gutschein getragen, ich werde vom durchführenden Bildungsträger vergütet.

Eine Förderung können Arbeitslose mit mindestens 150 Tagen Rest-Anspruch auf ALG I beantragen. Für Menschen mit Schwerbehinderung gelten hier Ausnahmen, sie können möglicherweise auch bei geringerer Restlaufzeit oder sogar gänzlich ohne ALG I Anspruch gefördert werden.

 


 

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung (§ 93 SGB III), finanziert aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung. Als Ermessensleistung besteht KEIN Rechtsanspruch auf die Leistung. 

 

Du erhältst professionelle Hilfe bei der Entwicklung deiner Geschäftsidee, der Erstellung deines Businessplans und der Vorbereitung auf den Gründungszuschuss – praxisnah und individuell.

In der Regel kannst du innerhalb weniger Tage mit dem Erstgespräch beginnen. Den AVGS-Antrag stellen wir direkt danach gemeinsam.